Kooperationspartner für die Praktische Tätigkeit I

Folgende psychiatrisch-klinische Einrichtungen stellen Ausbildungsplätze für die mindestens einjährige stationäre praktische Tätigkeit zur Verfügung:

Kooperationen mit weiteren vergleichbaren Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und anderen Bundesländern können jeder Zeit initiiert werden. Es besteht die Möglichkeit, sich eigenständig einen entsprechenden Ausbildungsplatz in einer hier nicht gelisteten klinisch-psychiatrischen Einrichtungen zu suchen. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung für die Ausbildung nur möglich ist, wenn ein in der Einrichtung tätiger Arzt (meist in leitender Position) die Weiterbildungsermächtigung für Psychiatrie und Psychotherapie besitzt.

Kooperationspartner für die Praktische Tätigkeit II